vierteljährliche Zahlungen: 15.2., 15.5., 15.8., 15.11.
- Einkommensteuervorauszahlungen
- Körperschaftsteuervorauszahlungen
- Kraftfahrzeugsteuer
- Kammerumlage 1
- Umsatzsteuer: unter bestimmten Voraussetzungen
- Altlastenbeiträge
- Grundsteuer* (1 Zahlung am 15.5. wenn Gesamtbetrag unter EUR 75,--)
- Bodenwertabgabe
Zahlungen am 15. des folgenden Monats
- Lohnsteuer
- DB
- Kommunalsteuer*
- DZ (Kammerumlage 2)
- Straßenbenützungsabgabe (Jahresabgabe 15.2.)
Zahlungen am 15. des zweitfolgenden Monats
- Umsatzsteuer
- Normverbrauchsabgabe
- Elektrizitätsabgabe
- Erdgasabgabe
Anspruchszinsen Einkommen- und Körperschaftsteuer
- für Zeiträume ab 1. Oktober des dem Jahr des Entstehens des Abgabenanspruches folgenden Jahres - bis zum Zeitpunkt der Bescheidbekanntgabe
*Abgabe an Gemeinde, alle übrigen an das Finanzamt