Verteidigung im Finanzstrafverfahren

Ich bin Ihr fachkundiger Verteidiger im Finanzstrafverfahren

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"Zehent" hieß die Steuer im Mittelalter. Bereits in dieser Zeit gab es ein "Finanzstrafverfahren".

 

Demjenigen, der seinen Zehent nicht oder nicht vollständig entrichtete, wurde ein Ohrläppchen abgehackt, oder die große Zehe, wenn diese durch Vorstrafen nicht mehr vorhanden war, der Finger.

 

Glauben Sie mir, heute sind die Strafbestimmungen wesentlich humaner. Sie brauchen keine Angst davor haben, dass Ihnen nach einem Finanzstrafverfahren ein Körperteil fehlt.

 

So "lustig" wie im Mittelalter ist ein Finanzstrafverfahren aber auch heute nicht. Strafverfahren ist Strafverfahren.

 

 

Stellen Sie sich vor...

 

...Sie stehen morgens im Bad, es läutet, Menschen stehen vor Ihrer Tür...

 

mit einem Hausdurchsuchungsbefehl...

 

...der Briefträger kommt mit etwas Eigenhändigem, Sie öffnen den Brief...

 

und lesen "Bescheid über die Einleitung eines Strafverfahrens gemäß Finanzstrafgesetz"...

 

 

Sie sind sich absolut sicher, diese Dinge kommen bei Ihnen niemals vor. Trotzdem glauben Sie mir - auch im Finanzstrafverfahren macht es einen enormen Unterschied, ob jemand vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat.

 

Im Finanzstrafverfahren stehe ich Ihnen, als Ihr Steuerberater, als fachkundiger Verteidiger zur Seite.

 

 

...und Sie sind sich absolut sicher, bei mir wird das niemals eintreten...