DATENSCHUTZ – IHRE PFLICHTEN AB 25.5.2018
Folgende Fragen müssen Sie sich jetzt schon stellen:
Ø Sind Sie Verantwortlicher oder Auftragsverarbeiter für die Daten Betroffener?
Ø Wie sieht Ihr Datenanwendungsverzeichnis aus?
Ø Welche Maßnahmen zu Ihren Informationspflichten gegenüber den Betroffenen haben sie gesetzt?
Ø Wer ist ihr Datenschutzbeauftragter?
Sie müssen verpflichtend, nachweislich und umfassend alle Betroffenen informieren, die von der Datenverarbeitung betroffen sind. Zu beachten sind folgende Betroffenenrechte:
Ø Auskunftsrecht (z. B. Speicherdauer)
Ø Berichtigungsrecht
Ø Recht auf Löschung und auf „Vergessen“
Ø Recht auf Datenübertragbarkeit
Ø Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Ø Mitteilungspflicht bei Berichtigung, Löschung oder Einschränkung an alle Empfänger
Ø Widerspruchsrecht
Beachten Sie,
Ø dass auch eine Vielzahl an technischen Änderungen erforderlich und
Ø die Sanktionen bei Nichteinhaltung enorm sind.