Datenschutz - Ihre Pflichten

 

DATENSCHUTZ – IHRE PFLICHTEN AB 25.5.2018

 

Folgende Fragen müssen Sie sich jetzt schon stellen:

 

Ø  Sind Sie Verantwortlicher oder Auftragsverarbeiter für die Daten Betroffener?

Ø  Wie sieht Ihr  Datenanwendungsverzeichnis aus?

Ø  Welche Maßnahmen zu Ihren Informationspflichten gegenüber den Betroffenen haben sie gesetzt?

Ø  Wer ist ihr Datenschutzbeauftragter?

 

Sie müssen verpflichtend, nachweislich und umfassend alle Betroffenen informieren, die von der Datenverarbeitung betroffen sind. Zu beachten sind folgende Betroffenenrechte:

 

Ø  Auskunftsrecht (z. B. Speicherdauer)

Ø  Berichtigungsrecht

Ø  Recht auf Löschung und auf „Vergessen“

Ø  Recht auf Datenübertragbarkeit

Ø  Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Ø  Mitteilungspflicht bei Berichtigung, Löschung oder Einschränkung an alle Empfänger

Ø  Widerspruchsrecht

 

Beachten Sie,

Ø  dass auch eine Vielzahl an technischen Änderungen erforderlich und

Ø  die Sanktionen bei Nichteinhaltung enorm sind.