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Zahlungsfristen
vierteljährliche Zahlungen am
15.2., 15.5., 15.8. und 15.11.
Einkommensteuervorauszahlungen
Körperschaftsteuervorauszahlungen
Kraftfahrzeugsteuer
Kammerumlage 1
Umsatzsteuer: unter bestimmten Voraussetzungen
Altlastenbeiträge
Grundsteuer*
(1 Zahlung am 15.5. wenn Gesamtbetrag unter EUR 75,--)
Bodenwertabgabe
*Abgabe an Gemeinde, alle übrigen an das Finanzamt
Zahlungen am 15. des folgenden Monats
Lohnsteuer
DB
Kommunalsteuer*
DZ (Kammerumlage 2)
Straßenbenützungsabgabe (Jahresabgabe 15.2.)
Zahlungen am 15. des zweitfolgenden Monats
Umsatzsteuer
Normverbrauchsabgabe
Elektrizitätsabgabe
Erdgasabgabe
Anspruchszinsen Einkommen- und Körperschaftsteuer
für Zeiträume ab 1. Oktober des dem Jahr des Entstehens des Abgabenanspruches folgenden Jahres - bis zum Zeitpunkt der Bescheidbekanntgabe
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