Registrierkasse Jahresbeleg

 

 

 

Der Dezember-Monatsbeleg ist gleichzeitig auch der Jahresbeleg.

 

 

 

·         Sie müssen nach dem letzten Umsatz bis zum 31.12.2022 den Jahresbeleg erstellen.

 

·         Dieser Ausdruck ist sieben Jahre aufzubewahren!

 

·         Die Sicherung auf einem externen Datenspeicher ist vorzunehmen.

 

·         Mit der Belegcheck-App ist bis zum 15.2.2023 dieser Jahresendbeleg zu prüfen.

 

·         Bei Registrierkassen mit Webservice werden diese Schritte bereits automatisiert durchgeführt.

 

 

 

Diese Unterlagen benötigen Sie spätestens bei Ihrer Außenprüfung durch die Finanzbehörde oder beim Besuch durch die Finanzpolizei!