Der Dezember-Monatsbeleg ist gleichzeitig auch der Jahresbeleg.
· Sie müssen nach dem letzten Umsatz bis zum 31.12.2022 den Jahresbeleg erstellen.
· Dieser Ausdruck ist sieben Jahre aufzubewahren!
· Die Sicherung auf einem externen Datenspeicher ist vorzunehmen.
· Mit der Belegcheck-App ist bis zum 15.2.2023 dieser Jahresendbeleg zu prüfen.
· Bei Registrierkassen mit Webservice werden diese Schritte bereits automatisiert durchgeführt.
Diese Unterlagen benötigen Sie spätestens bei Ihrer Außenprüfung durch die Finanzbehörde oder beim Besuch durch die Finanzpolizei!