10. Dezember 2020
Folgende Maßnahmen sind laut dem eingebrachten Initiativantrag vorgesehen: Zur Stärkung einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft sowie aus ökologischen Lenkungsüberlegungen soll ab 1.1.2021 ein ermäßigter Steuersatz von 10% für Reparaturdienstleistungen einschließlich Ausbesserung und Änderung betreffend Fahrräder (inkl E-Bikes, aber nicht Krafträder mit Motoreinsatz), Schuhe, Lederwaren, Kleidung und Haushaltswäsche (zB Bettwäsche, Tischdecken, Polsterbezüge, Vorhänge) gelten....